Allgemeine Geschäftsbedingungen MR Medical Handels GmbH

Reichmanngasse 7
1160 Wien

1. Gültigkeit

Für alle Rechtsgeschäfte mit MR Medical Handels GmbH sind ausschließlich die folgenden Bestimmungen maßgebend. Änderungen,
Ergänzungen, mündliche Abreden oder anders lautende Bedingungen des Käufers gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung
durch MR Medical Handels GmbH.

2. Angebote

2.1 Die Angebote von MR Medical Handels GmbH sind freibleibend. Modelländerungen bleiben vorbehalten, sofern Sie die grundsätzlichen
Eigenschaften der beauftragten Produkte nicht beeinträchtigen.

2.2 Abbildung und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend. In keinem Fall handelt es sich um zugesicherte
Eigenschaften.

2.3 An allen dem Käufer überlassenen Unterlagen (Kostenvoranschläge, Spezifikationen, Zeichnungen, Abbildungen usw.) behält sich MR
Medical Handels GmbH das uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.4 Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch MR Medical Handels GmbH als angenommen. Wenn der Käufer nicht
innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung geltend macht, es seien andere Spezifikationen und Bedingungen vereinbart, gilt
der Text der Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Gegenbestätigung durch MR Medical Handels
GmbH.

3. Preise

3.1 Die Preise verstehen sich ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Mehrwertsteuer.

3.2 Liefer- und Versandbedingungen ab Wien, Frachtkosten werden separat in Rechnung gestellt.

3.3 Bei Auslieferung von Reparaturen werden Porto, bzw. Lieferkosten berechnet.

4. Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrenübergang

4.1 Die Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. MR Medical Handels GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

4.2 MR Medical Handels GmbH ist insbesondere berechtigt, die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben oder vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, auch solche
bei Vorlieferanten, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

4.3 Ist ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt, kommt MR Medical Handels GmbH nur bei Überschreitung einer
Nachfrist in Verzug, die die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens aber 4 Wochen beträgt.

4.4 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind in jedem Falle ausgeschlossen.

4.5 Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Käufer über.

5. Annahmeverzug des Käufers

5.1 Bei Nichtannahme der Ware durch den Käufer kann entweder MR Medical Handels GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen
vom Vertrag zurücktreten oder der Käufer hat wegen Nichterfüllung einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises
zu leisten.
Bei Geschäften, bei denen ein bestimmter Termin schriftlich zugesagt bzw. vereinbart wurde, bedarf es keiner Nachfristsetzung.

5.2 Statt einer Geltendmachung der Rechte gemäß 5.1 ist MR Medical Handels GmbH nach fristlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist
berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

5.3 Bei einer vom Käufer verursachten oder gewünschten Verzögerung (auch bei bauseitiger Verzögerung) geht die Gefahr ab dem Tage
der Versandbereitschaft auf den Käufer über. MR Medical Handels GmbH ist mit der Anzeige der Versandbereitschaft zur Fakturierung des
vollen Rechnungsbetrages berechtigt, wobei die Zahlungsfristen ab dem Rechnungsdatum laufen.

6. Zahlungen

6.1 Zahlungen sind jeweils nach Rechnungsdatum, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Kalendertagen zu leisten. Bei mehreren
unbezahlten Rechnungen bestimmt MR Medical Handels GmbH, welche Schuld durch eingehende Zahlungen zuerst getilgt wird. Fällige
Forderungen von MR Medical Handels GmbH gegenüber dem Käufer schließen Skontogewährung aus. Eine Gegenverrechnungsmöglichkeit
ist für den Käufer ausgeschlossen.

6.3 Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.

6.4 Zahlungen gelten erst mit der vorbehaltlosen Gutschrift auf das Konto von MR Medical Handels GmbH als geleistet.

7. Storno, Retoursendung

7.1 Wird der Auftrag durch den Käufer storniert, so bedarf dies der Schriftform. In diesem Fall ist eine Stornogebühr von 30% des Netto-
Auftragswertes zu leisten. Die Stornogebühr ist sofort ohne Abzug fällig.

7.2 Eine Retoursendung von Ersatz-, Verschleiß-, Austauschteilen oder sonstigen Verbrauchsmaterialien durch den Käufer ist ohne
vorherige Absprache ausgeschlossen.
Bei Retoursendungen von Ersatz-, Verschleiß-, Austauschteilen oder sonstigen Verbrauchsmaterialien durch den Käufer innerhalb von 14
Kalendertagen einlangend bei MR Medical Handels GmbH, ist durch den Käufer eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30% des Netto-
Warenwertes umgehend zur Überweisung an MR Medical Handels GmbH fällig. Bei Überschreitung der 14 Kalendertage ist eine
Retournierung ausgeschlossen und die Bezahlung der ursprünglichen Rechnung zwingend.

8. Zahlungsverzug

8.1 Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers oder bei begründetem Zweifel über seine Bonität werden alle Forderungen
von Seiten MR Medical Handels GmbH auch auf Grund von Wechseln oder Schecks, sofort fällig. In diesem Falle ist MR Medical Handels
GmbH berechtigt, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren wieder in Besitz zu nehmen und alle weiteren Rechte aus Ziffer 9
sofort geltend zu machen. Mangels anderweitiger Erklärung durch MR Medical Handels GmbH oder mangels anderweitiger gesetzlicher
Vorschriften gilt die Ausübung dieses Rechts nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.

8.2 Vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges, bei beiderseitigen Handelsgeschäften ab Fälligkeit, kann MR Medical Handels GmbH
vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen, üblichen Zinssatz eines
österreichischen Geldinstituts verrechnen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum von MR Medical Handels GmbH. Der Käufer tritt
schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung oder Weitervermietung der Waren zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an
MR Medical Handels GmbH ab. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt; er ist jedoch nicht
berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen.

9.2 Der Käufer händigt MR Medical Handels GmbH nach entsprechender Aufforderung ein Verzeichnis mit allen unter Eigentumsvorbehalt
von MR Medical Handels GmbH stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen, den Namen und Adressen der Schuldner und mit Höhe
der Forderungen aus. Der Käufer ist nach entsprechender Aufforderung verpflichtet und MR Medical Handels GmbH Eigentümer bzw.
Miteigentümer der neuen Sache, die der Käufer insoweit für MR Medical Handels GmbH verwahrt. Für den Fall der Weiterveräußerung
bzw. Weitervermietung gelten die Ziffern 9.1 und 9.2 entsprechend mit der Maßgabe, dass der abgetretene Forderungsanteil Vorrang hat.

9.3 Forderungsabtretungen, die im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes an andere Lieferanten erfolgt sind, werden erst mit
Erlöschen des gegenwärtigen Eigentumsvorbehalts wirksam.

9.4 Bei Übersicherung gibt MR Medical Handels GmbH auf begründetes schriftliches Verlangen des Käufers den überschießenden
Forderungsbetrag frei.

10. Aufstellung und Inbetriebnahme

Aufstellung und Inbetriebnahme erfolgen durch den Verkäufer, Kosten für Montage, Aufstellung, Einweisung und Inbetriebnahme der
Waren werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. Bauseitige Installations- und Handwerkerarbeiten gehen zu Lasten des Käufers.

11. Gewährleistung

11.1 MR Medical Handels GmbH leistet für nachweislich bestehende Fabrikations- oder Materialfehler Gewähr, indem unbrauchbare oder
erheblich in der Brauchbarkeit eingeschränkte Teile nach Wahl von MR Medical Handels GmbH ersetzt oder nachgebessert werden.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MR Medical Handels GmbH über.

11.2 Die Gewährleistungspflicht besteht für eine Dauer von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Bei Anlagen mit einem Wert von mehr als
EUR 25.000,00 (ohne MWST) beginnt die Gewährleistungsfrist mit Aufstellung und Inbetriebnahme. Die Gewährleistungsfrist wird nicht
durch das Auftreten von Mängeln und deren Beseitigung verlängert.
Für Handelswaren bzw. nicht im MR Medical Handels GmbH – Vertriebsprogramm enthaltene Fremdprodukte gelten die
Gewährleistungsbedingungen des Fremdlieferanten.
Für Ersatz- und Austauschteile gilt keine Gewährleistung.

11.3 Etwaige Mängel sind vom Käufer unverzüglich schriftlich unter Angabe des Datums der Rechnungsstellung, der Sach- und
Seriennummer des mangelhaften Teiles zu melden.

11.4 Sollte es MR Medical Handels GmbH im Einzelfall nicht möglich sein, die obigen Gewährleistungsansprüche in angemessener Frist zu
erfüllen, oder fehlen der Ware zugesicherte Eigenschaften, kann der Käufer eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen
oder vom Kaufvertrag zurücktreten, jedoch keinen Schadensersatz beanspruchen.

11.5 Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche
– für Schäden durch den Transport oder durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung; bei Eingriffen durch nicht von MR Medical
Handels GmbH autorisierte Stellen und bei Verwendung nicht von MR Medical Handels GmbH bezogener oder sonst geeigneter Teile und
Verbrauchsmaterialien;
– für Verschleißteile und Verbrauchsmaterial;
– Ersatz- und Austauschteile
– bei Verkauf gebrauchter Geräte, soweit nichts Anderes vereinbart ist.

11.6 Die Gewährleistung bei OEM-Lieferungen wird fallbezogen vereinbart.

11.7 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Käufers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere solche auf
Ersatz von Mangel- oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie wurden nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig durch leitende
Angestellte von MR Medical Handels GmbH verursacht.

12. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche, welcher Art auch immer (insbesondere indirekte und/oder Folgeschäden etc.), und aus welchem Rechtsgrund
auch immer, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters
oder leitenden Angestellten von MR Medical Handels GmbH als Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird.

13. Software

An den Programmen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch in
Zusammenhang mit den gelieferten Produkten eingeräumt. Alle Urheber- und sonstigen Rechte an den Programmen verbleiben bei MR
Medical Handels GmbH oder deren Lizenzgebern. Die Programme dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und in keinem Falle kopiert
werden.

14. Abtretungsverbot

Die Rechte des Käufers aus den mit MR Medical Handels GmbH getätigten Rechtsgeschäften sind nicht übertragbar.

15. Allgemeines

15.1 Alle Ansprüche des Käufers, auch solche deliktischer Art, vorbehaltlich der Nachbesserungspflicht der Ziffer 10.2, verjähren 6 Monate
nach Gefahrenübergang.

15.2 Bei Unwirksamkeit irgendeiner Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht
berührt. Für die unwirksame Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt.

15.3 Alle sich aus einem Vertragsverhältnis mit MR Medical Handels GmbH ergebenden Streitigkeiten, welche nicht einvernehmlich
beigelegt werden können, sind am ordentlichen Rechtsweg vom örtlich und sachlich für MR Medical Handels GmbH zuständigen Gericht zu
entscheiden.Reichmann

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